Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Nachweis- und Vermittlungsleistungen der
BAJK Capital GmbH, Hauptstraße 25, 65760 Eschborn
(im Folgenden „BAJK “), insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Nachweis von Immobiliengeschäften sowie der Vermittlung von Immobiliendarlehen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn BAJK diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Art und Umfang der Leistungen

(1) BAJK Capital erbringt je nach Auftrag

  • Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen bei Immobiliengeschäften sowie
  • Vermittlungsleistungen von Immobiliendarlehen gemäß § 34i GewO.

(2) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags oder auf wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht. BAJK schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

(3) BAJK ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter / Kooperationspartner zu bedienen.

3. Angebote und Objektangaben

(1) Die von BAJK gemachten Objekt- und Angebotsangaben beruhen auf Informationen Dritter. Sie werden nach bestem Wissen zusammengestellt, ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

(2) Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Änderungen bleiben vorbehalten.

4. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

(1) Sämtliche Objekt- und Vertragsinformationen sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von BAJK. Erfolgt dennoch eine Weitergabe und kommt hierdurch ein Vertrag zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Courtage zu zahlen.

5. Courtage / Vergütung

(1) Die Vergütung (Maklercourtage) entsteht mit Abschluss eines durch BAJK vermittelten oder nachgewiesenen Hauptvertrages, soweit vertraglich oder gesetzlich vorgesehen.

(2) Die Höhe der Courtage ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, Auftrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung und versteht sich jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(3) Der Anspruch auf Courtage besteht auch, wenn der Vertrag zu geänderten Konditionen, über ein anderes Objekt oder mit einem wirtschaftlich identischen Geschäftspartner zustande kommt.

6. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt oder Angebot bereits bekannt, hat er BAJK dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, mitzuteilen und nachzuweisen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt das Objekt als nicht bekannt.

7. Haftung

(1) BAJK haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet BAJK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für Angaben Dritter, Exposé-Daten, behördliche Auskünfte oder Unterlagen von Eigentümern, Banken oder Partnern ist ausgeschlossen.

(4) Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

8. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Handelt der Auftraggeber als Verbraucher, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikationsmittel abgeschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Der Auftraggeber wird über sein Widerrufsrecht gesondert informiert.
Verlangt er ausdrücklich sofortige Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann bei vollständiger Leistungserbringung der Anspruch auf Wertersatz entstehen.

9. Laufzeit und Kündigung

(1) Maklerverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist möglich, soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Auftragsverhältnisse und Doppeltätigkeit

BAJK ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision besteht und dies gesetzlich zulässig ist.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf dieser Website sowie nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG.

12. Beratungs- und Vermittlungsleistungen nach § 34i GewO

(1) BAJK erbringt im Rahmen der Immobiliendarlehensvermittlung Leistungen gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO. Dazu gehören insbesondere
– die Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen,
– die Beratung zu Immobiliendarlehensprodukten im Sinne der ImmVermV,
– die Unterstützung bei der Antragstellung und Kommunikation mit Darlehensgebern.

(2) BAJK schuldet keine Gewähr für den Abschluss eines Darlehensvertrags oder bestimmte Konditionen. Die Entscheidung über den Vertragsabschluss trifft ausschließlich der jeweilige Darlehensgeber.

13. Beratungsgrundlagen, Markt- und Produktbasis

(1) Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben zu persönlichen, wirtschaftlichen und objektbezogenen Verhältnissen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen; für unzutreffende oder unvollständige Angaben übernimmt BAJK keine Haftung.

(2) Die Beratung erfolgt auf Basis derjenigen Darlehensangebote, zu denen BAJK Zugang hat. Es wird kein vollständiger Marktvergleich aller verfügbaren Kreditinstitute garantiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14. Vorvertragliche Informationen und Beratungsdokumentation

(1) Vor Beginn der Beratung erhält der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen, insbesondere
– Angaben zur Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde,
– Art und Umfang der Vergütung,
– ggf. Interessen- oder Vergütungskonflikte.

(2) Über die Beratung wird eine Beratungsdokumentation gemäß § 18 ImmVermV erstellt und dem Kunden überlassen. Der Kunde bestätigt den Erhalt mit seiner Unterschrift bzw. elektronischen Bestätigung.

(3) Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Beratungsdokumentation, erfolgt dies ausschließlich in Textform; der Kunde wird darüber informiert, dass ein solcher Verzicht seine Rechtsdurchsetzung erschweren kann.

15. Vergütung / Provisionshinweis (§ 12 ImmVermV)

(1) BAJK erhält für die Vermittlung eines Immobiliendarlehens in der Regel eine Vergütung vom Darlehensgeber (Provision). Diese ist in der Regel im effektiven Jahreszins enthalten und wird dem Kunden im Rahmen der vorvertraglichen Informationen offengelegt.

(2) Sofern eine zusätzliche Vergütung durch den Kunden vereinbart wird, erfolgt dies in separater Vereinbarung und wird dem Kunden vor Beginn der Tätigkeit transparent mitgeteilt.

(3) Eine Vergütung entsteht erst mit Abschluss eines Darlehensvertrags, soweit individuell nichts Abweichendes vereinbart wird.

16. Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

Im Rahmen der Beratung und Vermittlung nach § 34i GewO erbringt BAJK keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzberatung im Sinne anderer Berufs- oder Zulassungsvorschriften. Der Kunde ist gehalten, hierzu ggf. eigene fachkundige Beratung einzuholen.

17. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,
– alle für die Kreditprüfung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen,
– Änderungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen,
– Hinweise und Empfehlungen sorgfältig zu prüfen.

Unterbleibt die Mitwirkung, kann die Beratung oder Vermittlung eingeschränkt oder unmöglich werden.

18. Haftungsbegrenzung bei § 34i-Tätigkeiten

(1) BAJK haftet nicht für Entscheidungen der Darlehensgeber, Ablehnungen, Kreditkonditionen oder Bonitätsbewertungen.

(2) Eine Haftung für fremde Angaben von Banken, Kreditinstituten oder externen Dienstleistern ist ausgeschlossen.

(3) Im Übrigen gilt die allgemeine Haftungsregelung dieser AGB.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer, ist Gerichtsstand — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von BAJK.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.